
Banken | Sparkassen VI
Organkredite § 15 KWG & Geschäfte mit nahestehenden Personen in der Praxis
Seminarform
½ tägiges Intensivseminar (3 Stunden - Online) Vortrag mit Praxisbeispielen und Diskussion.
Zielgruppe
Prokuristen, Generalbevollmächtigte sowie Führungskräfte mit Verantwortung in den Bereichen Vertrieb, Marktfolge, Compliance, Revision und Rechnungswesen.

Dieses Intensiv-Seminar vermittelt den Teilnehmern ein tiefes Verständnis der aufsichtsrechtlichen Anforderungen des § 15 KWG (Organkredite) sowie der rechnungslegungsrechtlichen Offenlegungspflichten nach § 285 Nr. 21 HGB.
Besonderer Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung, den Schnittstellen zwischen KWG und HGB sowie der Vermeidung persönlicher Haftungs- und Reputationsrisiken.
Die Teilnehmer erhalten klare Orientierung, praxisnahe Beispiele und konkrete Handlungsempfehlungen für ihren Verantwortungsbereich.
Inhalte (Auszug)
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Corporate Governance & Verhaltenskodex - Interessenkonflikte erkennen und wirksam steuern
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Nahestehende Personen und Unternehmen (§ 285 Nr. 21 HGB) - Transparenzpflichten im Jahresabschluss
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Organkredite nach § 15 KWG - Rechtsrahmen, Bagatellgrenzen und Ausnahmen
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Marktübliche Konditionen - Fremdvergleich, Dokumentation, Stichprobenprüfungen
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Geschäfte i. S. v. § 15 KWG - von Krediten über Sicherheitenfreigaben bis zu Zinsprolongationen
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Vorrats- und Eilbeschlüsse - zulässige Praxis und Fallstricke
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Folgen bei Verstößen - Prüfungsfeststellungen bis zu Strafrechtsrisiken (§ 266, § 299 StGB)
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Best Practice und Technische Erfassung - Dokumentation und organisatorische Umsetzung
Nutzen für die Teilnehmer
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Rechtssicherheit: Klarheit über die aufsichts- und bilanzrechtlichen Vorgaben sowie persönlichen Risiken
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Praxisnähe: Echte Fallbeispiele aus Prüfungsalltag machen die Relevanz greifbar
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Sicherheit im Alltag: Sicheres Vorgehen, Entscheidungen für marktgerechte Konditionen, Bagatellregelungen, Beschlussfassungen
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Reputationsschutz: Vertrauen und Integrität der Sparkasse aktiv stärken
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